Die Debatte über Nachtrennungssorge in Deutschland

Die parlamentarische Versammlung des Europarats fordert in seiner Entschließung 2079 aus dem Jahr 2015 einstimmig den Abbau aller materiellen rechtlichen Benachteiligungen und strukturellen Hindernisse für eine tatsächliche gemeinsame Sorge nach Trennung. Geteilten Rechten stehen geteilte Pflichten in Betreuung und Unterhalt gegenüber. Diese wahrzunehmen obliegt beiden Eltern gleichermaßen.  

Der Verband getrennterziehende Eltern sieht den ersten Schritt hin zu einer tatsächlichen gemeinsamen Sorge in der rechtstatsächlichen Förderung der gemeinsamen Elternschaft in der Doppelresidenz und verwandten Betreuungsarrangements. Hierzu wirken wir auf den gesellschaftlichen Diskurs, die politischen Entscheidungsträger, die sozialen Professionen und die Judikative ein. 

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