Eltern wählen die Doppelresidenz, um Kindesunterhalt zu sparen

Zu behaupten, jemand möchte die Betreuung seiner oder ihrer Kinder ausweiten, um Unterhalt zu sparen, ist in etwa so stichhaltig, wie jemandem vorzuwerfen, er oder sie möchte allein betreuen, um nicht auf Kindesunterhalt verzichten zu müssen. 

Beides setzt voraus, dass der tatsächliche finanzielle Aufwand für die Versorgung eines Kindes geringer ist als die Transferleistung vom Unterhaltszahlenden zum Unterhaltsempfänger. Wenn man der Sozialberichterstattung glauben schenken kann, dann ist die Kinderbetreuung, zumal allein bewerkstelligt, ein Armutsrisiko. Sie führt zum Beispiel dazu, dass die Arbeitszeit reduziert werden muss. 

Viel schwerwiegender als die Widersprüchlichkeit der Aufrechnung von Betreuung und Unterhalt ist die Unterstellung, jemand der seine oder ihre Kinder betreuen möchte, tue dies nicht aus Zuneigung, sondern aus finanziellen Motiven (so abwegig sie auch sein mögen). Dieser Vorwurf zeugt in generalisierter Form von einer besorgniserregenden Vorverurteilung und negativer Stereotypisierung von einem Elternteil.

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