Die Doppelresidenz kann nur bei einer harmonischen Nachtrennungsbeziehung der Eltern funktionieren

Dass nur Super-Eltern für die Doppelresidenz geeignet seien, ist grundsätzlich nicht nachvollziehbar. Es genügt vielmehr, dass beide Eltern ihren Kindern liebevoll zugewandt, grundsätzlich erziehungsgeeignet und im Übrigen willens sind, für Ihre Kinder Verantwortung zu übernehmen. Der englische Kinderartz D. W. Winnicott hat in diesem Zusammenhang das Attribut "hinreichend guter Elternteil" [ordinary good parent]* geprägt. Diese Elternattribute dürften die meisten Väter und Mütter erfüllen.

Dass eine harmonische Beziehung der Eltern auch nach der Trennung ein Pluspunkt ist, steht außer Frage; Voraussetzung für eine Doppelresidenz kann dies aber nicht sein. Tatsächlich lebt die überwiegende Anzahl der in empirischen Studien untersuchten Eltern eine sog. parallele Elternschaft . D.h, dass sie die Kommunikation und Absprachen auf das Nötigste beschränken.

Auch in zusammenlebenden Familien geht es nicht immer harmonisch zwischen den Eltern zu, trotzdem käme niemand auf den Gedanken, aus diesem Grund einem Elternteil die Alltagssorge zu entziehen (sog. Einzelresidenz). Viele Eltern trennen sich ja gerade deswegen, weil sie Harmonie mit Kindern und Partner außerhalb der bestehenden Beziehung suchen. Von diesen Eltern Harmonie zum ehemaligen Partner, zur ehemaligen Partnerin zu verlangen, mutet geradezu weltfremd an; besonders wenn man sich vor Augen führt, dass die wenigen Dinge, die es tatsächlich zu besprechen gibt, auch nüchtern-geschäftlich geklärt werden können. Darüber hinaus wird häufig zwischen den Eltern einfach nur mitgeteilt (was ist passiert, was gilt es für die nächste Zeit zu beachten). 

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* Winnicott, D. W. (1987). The Child, the Family, and the Outside World. Perseus Publishing, New York. S. 10


 
 
 
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