Die Europaratsentschließung 2079 fordert die Mitgliedstaaten lediglich dazu auf, die Möglichkeit einer Doppelresidenz zu schaffen

In seiner einstimmigen Entschließung 2079 hat die parlamentarische Versammlung des Europarats in 2015 alle Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, die Diskriminierung von Vätern in der Nachtrennungssorge zu beenden und das Recht eines jeden Kindes auf Verantwortungsübernahme und Sorge durch beide Eltern auch nach einer Trennung durchzusetzen. Der Europarat forderte einstimmig den Vorrang („Principle“) der Doppelresidenz.

Insbesondere fordert die Entschließung in Absatz 5.5 alle Mitgliedsstaaten unmissverständlich dazu auf, den Vorrang der gemeinsamen Elternschaft und der Doppelresidenz rechtlich zu verankern:

„Introduce into their laws the principle of shared residence following a separation, limiting any exceptions to cases of child abuse or neglect, or domestic violence, with the amount of time for which the child lives with each parent being adjusted according to the child’s needs and interests.”

Die Aussage, der Europarat hätte lediglich die Möglichkeit, eine Doppelresidenz anzuordnen, gefordert, ist unzutreffend und möglicherweise auf die Sprachbarriere (englisch/französisch) zurückzuführen. 

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