Die Doppelresidenz stellt so hohe Ansprüche an die Eltern, dass sie nur in einer verschwindend geringen Anzahl tatsächlich gelebt wird

Beide Behauptungen – besonders hohe Ansprüche an die Eltern und geringe Anzahl – können als falsch zurückgewiesen werden.

Zu den hohen Ansprüchen siehe auch die vorangegangenen Abschnitte Elternstreit“ und „Elternharmonie“. Die Doppelresidenz verlangt die grundsätzliche Eignung als Vater oder Mutter sowie die Bereitschaft, sich in grundsätzlichen Dingen zu einigen bzw. aufeinander einzustellen (Wohnsitz, Kindergarten, Schule, außerschulische Aktivitäten). Letzteres kann man notfalls auch im Rahmen der Doppelresidenz lernen, im Zweifelsfall mit externer Unterstützung.

Eine in 2017 veröffentlichte Allensbach Umfrage unter Eltern mit Kindern, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegeben wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass bereits gut fünfzehn Prozent der getrenntlebenden Eltern in Deutschland ein Doppelresidenz leben und immerhin die Hälfte eine solche ideal fände. Es ist somit davon auszugehen, dass auch ohne eine politische und rechtliche Flankierung der Doppelresidenz diese in den kommenden Jahren stark an Bedeutung gewinnen wird.

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